Rottweilerattacke: Sechs Monate Haft für Hundebesitzerin
Das Amtsgericht Hildesheim hat heute eine 40-jährige Hundehalterin wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht folgte damit der Forderung des Staatsanwalts. Ihre beiden nicht angeleinten Rottweiler hatten im Mai des vergangenen Jahres zwei Kleinkinder und ihre Mutter angefallen und schwer verletzt. Die Opfer mussten im Krankenhaus stationär behandelt werden.
Die Hundebesitzerin Tatjana K. beschrieb ihre Hunde als friedlich. “Ich kann mir dieses Verhalten nicht erklären, die Hunde waren immer friedlich”, sagte die Angeklagte im Prozess. Das überzeugte das Gericht nicht. Der Angriff hatte in Niedersachsen die Debatte um eine Verschärfung des Hundegesetzes erneut entfacht.
Beide Rottweiler waren nach der Beißattacke durch einen Wesenstest gefallen. Die Halterin der Tiere ist wegen Drogenvergehen mehrfach vorbestraft und hätte die Rottweiler nicht ausführen dürfen. Sie kannte die Gefährlichkeit ihrer Tiere.
Der Landkreis Hildesheim hatte die beiden Rottweiler Simba und Aslan gut vier Wochen nach der Attacke einschläfern lassen. Tierfreunde wollten die Rottweiler „therapieren“ und in einem Tierheim und bei einem Tiertrainer unterbringen. „Aber niemand kann uns garantieren, dass die nicht wieder zubeißen“, begründete Kreis-Pressesprecher Hans-Albert Lönneker die Entscheidung gegenüber der Presse.
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