Ulm: Arbeitslose Internet-Tierhändlerin muss 13.000 Euro zurückzahlen!

Weil sie trotz Bezugs von Arbeitslosengeld einen Internethandel mit Tieren betrieb, verurteilte das Landgericht Ulm eine Frau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen in Höhe von 13.000 Euro muss sie außerdem zurückzahlen.

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