Bremen: Gericht bestätigt Beschlagnahme von Hunden wg. Bellens
Eingestellt von Redaktion am 20. Juni 2010 - 22:09.
Das Ordnungsamt beschlagnahmte zwei bellende Dobermänner. Oberverwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme.
Die Anwohner wurden über einen Zeitraum von zwei Jahren durch Hundebellen zweier Dobermänner der Nachbarn erheblich in ihrer Ruhe gestört. Der Besitzer der Tiere schaffte es nicht, sie wenigstens in den Ruhezeiten „ruhigzustellen“. Die Behörde zog daraufhin die Hunde ein – und das Oberverwaltungsgericht Bremen billigte das. Die Tatsache, dass die beiden Hunde ein Grundstück mit einer Gaststätte zu bewachen hatten, konnte nicht zu einem anderen Ergebnis führen. (OVG Bremen, Aktenzeichen: 1 B 215/09)
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