Gerichtsurteil: Steuer für bissige Hunde darf das 20-fache betragen

Das Verwaltungsgericht Gießen hat es für rechtens befunden, dass eine Frau für ihren Hund 600 statt 30 Euro Steuern zahlen muss.

Die Steuer für gefährliche Hunde darf 20 Mal so hoch sein wie der normale Steuersatz.

Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen in einem Urteil. Nach Auffassung des Gerichts hat die Steuer noch keine „erdrosselnde“ Wirkung für den Hundehalter, da sie das Halten von gefährlichen Hunden nicht unmöglich, sondern allenfalls weniger attraktiv mache. Dieser Zweck sei jedoch durchaus legitim (Az.: 8 K 280/09 GI).

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