Magdeburg: Pflichttests für alle Hunde
Der Streit um ein Kampfhundegesetz in Sachsen-Anhalt nimmt an Schärfe zu. Geht es nach dem Willen der CDU, sollen zukünftig alle Hundebesitzer mit ihren Tieren zu einem Besuch beim Tierarzt verpflichtet werden. Dort sollen Hunde auf auffälliges Verhalten untersucht werden, um Beißattacken von gefährlichen Tieren zu verringern. Einen entsprechenden Entwurf der CDU-Landtagsfraktion zum neuen Kampfhundegesetz lehnen sowohl der Koalitionspartner SPD wie auch der Tierärzteverband ab.
"Verantwortungsbewusste Halter gehen ohnehin mit ihren Hunden zum Tierarzt, so dass eine erste Einschätzung des Wesens eines Tieres ohne großen zusätzlichen Aufwand möglich ist", sagte CDU-Innenpolitiker Jens Kolze. Diese Begutachtung sei jedoch nicht mit einem Wesenstest gleichzusetzen. Der sei nur dann notwendig, wenn sich ein Hund bei der Erstuntersuchung "auffällig" verhalte.
Laut Gesetzentwurf soll das Tier dann dem Amtstierarzt für eine Verhaltensanalyse vorgestellt werden. Entpuppt sich der Hund dabei als gefährlich, darf er nur unter bestimmten Auflagen gehalten werden. Dazu zählt unter anderem ein Befähigungsnachweis des Halters.
Der Vorschlag, einen Hund zunächst durch eine Tierarzt begutachten zu lassen, "wird so nicht funktionieren", sagte Ernst Kutschmann, Vizepräsident der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt. Ob ein Hund gefährlich sei, lasse sich nur mit einem aufwändigen Wesenstest ermitteln. "Alles andere sind nur Halbheiten", so Kutschmann. Kritisch sieht er auch eine Rasseliste gefährlicher Hunde, wie sie im Gesetzentwurf von Innenminister Holger Hövelmann (SPD) vorgesehen ist und von der CDU abgelehnt wird.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
- Anmelden um Kommentare zu schreiben
